Wir wollen keine Softwarepatente!
Aus Anlass der Diskussion im EU-Wettbewerdrat über den (mit Recht!) umstrittenen Entwurf für die “Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen” gibts eine gemeinsame Erklärung von Linus Torvalds (Linux Kernel), Michael Widenius (MySQL) und Rasmus Lerdorf (PHP):
Wir bitten die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten, welche im EU-Rat vertreten sind, dringlich, sich der diskussionslosen Annahme des besagten Vorschlags als sogenanntem “A”-Punkt entgegen zu stellen. Im Interesse Europas darf ein solch trügerischer, gefährlicher und demokratisch illegitimer Vorschlag nicht zum Gemeinsamen Standpunkt der Mitgliedsstaaten werden.
Der fragliche Richtlinienentwurf ist trügerisch, da er Laien und sogar solche Juristen, die sich nicht mit den Feinheiten des Patentrechts auskennen zur falschen Annahme verleitet, dass dieser Text Software von der Patentierbarkeit ausschließen würde. Es ist jedoch in Wirklichkeit eine Zusammenstellung der Gesamtheit aller Ausreden, mit denen das Patentwesen schon seit vielen Jahren den Artikel 52 des Europäischen Patentübereinkommens umgeht, um Patente auf Software-Ideen zu erteilen.
Diejenigen, die sagen, dass diese Richtlinie keine Patente auf Software zulassen würde, geben dem Begriff “Software” eine eigenwillige Definition, die Haarspalterei ist. Der richtige Weg, um zwischen Softwarepatenten und Patenten auf computergesteuerte Geräte zu unterscheiden, besteht darin, dass man die Verarbeitung, Bearbeitung und Darstellung von Informationen aus der Definition des Wortes “technisch” für Zwecke des Patentrechts ausschließt, Patente auf Innovationen auf dem Gebiet der Datenverarbeitung untersagt und die wasserdichte Anforderung aufstellt, dass Naturkräfte dazu genutzt werden, physikalische Effekte über die digitale Sphäre hinaus zu steuern.
Die fragliche Gesetzgebung enthält viele Bestimmungen, die hilfreich aussehen, falls jemand das Wort “technisch” im Sinne des gesunden Menschenverstandes interpretiert. Das Patentwesen hat jedoch schon seine eigene Definition dieses Begriffs ausgedrückt und unter Beweis gestellt, und dies ist eine Deutung, die fast alles einschließt, was ein Computer machen kann. Zudem reißt Artikel 5 Abs. 2 des Gesetzgebungsvorschlags alle Barrieren gegenüber der Patentierbarkeit von Software ein, indem er ausdrücklich sogenannte “Programmansprüche” zulässt.
Softwarepatente sind für die gesamte Wirtschaft gefährlich, und besonders für die europäische. Die Gesetzgeber sollten die Warnungen solcher angesehener Organisationen wie der Deutsche Bank Research, des Kieler Instituts für Weltwirtschaft und PricewaterhouseCoopers beherzigen.
Auf den ersten Blick scheint ein Patent einen Erfinder zu schützen, doch die tatsächlichen Auswirkungen können auch das Gegenteil sein, abhängig vom Gebiet. Das Urheberrecht dient Softwareautoren, während Patente sie potenziell ihrer eigenen, unabhängig erbrachten Leistungen berauben. Das Urheberrecht ist fair, weil es allen gleichermaßen zur Verfügung steht. Ein Softwarepatent-Regime würde das Recht des Stärkeren etablieren, und letztlich mehr Unrecht als Recht schaffen.
Den vollen Wortlaut der Erklärung gibts hier:
[Wir wollen keine Softwarepatente!]
Wir(tm) wollen nämlich auch keine Softwarepatente!
So schauts aus!
Weitere Informationen zum Thema gibts bei:
[nosoftwarepatents.com]






